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Ihr Fachanwalt in Gießen

Erbrecht

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Erbrecht

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Erbrecht

Ihr Fachanwalt für Erbrecht aus Gießen

Rechtsanwälte & Fachanwaltschaft für Medizinrecht, Erbrecht & Familienrecht.
Wir sind Ihr persönlicher Fachanwalt für das Erbrecht aus Gießen. Unsere Expertise hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit Ihr Vermögen einmal genau dort ankommen wird, wo Sie es lassen wollen.
Als Fachanwalt für das Erbrecht in Gießen werden wir immer dann für Sie aktiv, wenn die Frage geklärt werden muss, was nach dem Tod eines Vermögenden mit dem zu vererbenden Besitzstand geschehen soll. Es gibt viele Gründe – sowohl steuerlicher als auch rechtlicher Art – die dafür sprechen, alle Erbschaftsfragen möglichst früh zu klären. Als Ihr Fachanwalt für Erbrecht aus Gießen machen wir die Sorge zur Vorsorge – und sowohl Erblasser als auch Erben können sich mit weit erfreulicheren Dingen befassen.
Beratung erwünscht?

Komplex, aber überaus wichtig: Das Erb­steuer­recht

Das Erbsteuerrecht regelt präzise, welche Steuern auf ein geerbtes Vermögen zu entrichten sind. Laut einer Statistik beläuft sich das steuerpflichtige Vermögen in Deutschland auf mehr als 17 Milliarden Euro – von dem knapp 5 Millionen im Rahmen des Erbsteuerrechts als Steuer an den Staat abgeführt werden müssen.
Im Erbsteuerrecht werden alle Regelungen und Bestimmungen vereint, die den steuerlichen Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen auf eine andere Person oder andere Personen regeln.

Der Tod einer geliebten Person ist immer eine traurige Angelegenheit. Damit der Nachlass für Sie nicht auch zu einem finanziellen Desaster wird, empfehlen wir frühzeitig die Kontaktaufnahme zu unserer Fachanwaltschaft für Erbsteuerrecht. So lassen sich viele Fragen und möglicherweise auftretende Probleme frühzeitig erkennen. Und strategisch beseitigen.

Rufen Sie uns einfach an. Unsere Fachanwälte beraten Sie telefonisch und kostenfrei im Rahmen unserer Erstberatung in Sachen Erbsteuerrecht!

Frühzeitig den Nachlass regeln: Das Tes­ta­ment­recht

Als Fachanwälte für Testamentrecht stehen wir Ihnen bei allen auftretenden Fragen rund um das Testament zur Seite. Ob Testamentanfechtung oder Testamentgestaltung: Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Expertise!
Das Testament, also die Verfügung eines Erblassers über den Nachlass, ist in den §§ 2064–2273 BGB gesetzlich geregelt. In Deutschland sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, fähig, ein Testament zu errichten. Das Testamentrecht definiert dabei genau, wie ein gültiges Testament verfasst werden muss. Dabei kommt der Testamentgestaltung größte Wichtigkeit zu! Ein Testament muss vom Erblasser persönlich – entweder eigenhändig handschriftlich oder mündlich / schriftlich vor einem Notar errichtet werden.

Trotz aller Gründlichkeit bei der Errichtung eines Testamentes kommt es immer wieder zu Streitigkeiten unter den Erben. Eine Testamentanfechtung ist vor Gericht häufig anzutreffen. Sollten Sie der Meinung sein, durch ein Testament benachteiligt worden zu sein, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne umfassend, gründlich und mit Augenmaß in Sachen Testamentrecht. Sollten Ihre Zweifel an der Richtigkeit des Testaments berechtigt und belegbar sein, unterstützen wir Sie gerne mittels einer Testamentanfechtung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Auch sind wir für Sie da, wenn Sie Beistand bei der Testamentgestaltung benötigen. Wir wissen genau, auf welche Feinheiten es ankommt, damit Ihr Nachlass einmal in „gute Hände“ gelangt – nämlich genau dorthin, wo Sie es sich wünschen!

Rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei einfach an. Wir beraten Sie gerne im Rahmen unserer telefonischen Erstberatung durch unsere Fachanwaltschaften auch auf anderen Rechtsgebieten völlig kostenfrei!
Interesse geweckt?

Die zuverlässige Unterstützung bei der Erbenfeststellung

Die Erbenfeststellung dient der Suche nach den Verwandten eines Erblassers, die durch die gesetzliche Erbfolge als potentielle Erben eines Verstorbenen in Betracht gezogen werden können. In Deutschland obliegt die Erbenfeststellung dem Nachlassgericht oder einem von dem Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger.
Im Rahmen des Nachlassverfahrens müssen alle erbfolgerelevanten Urkunden an das Nachlassgericht übergeben werden. Wenn das Gericht von keinen relevanten Urkunden Kenntnis erlangt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Denn das Nachlassgericht ist nicht verpflichtet, mögliche Erben von Amts wegen zu ermitteln!

Sie merken, gerade bei unklaren Verhältnissen oder bei fehlerhaften oder nicht vorhandenen Testamenten kann es schnell zu Streit um ein (unter Umständen beträchtliches) Erbe kommen. Wir unterstützen Sie durch unsere Rechtsanwaltskanzlei bei allen auftretenden Problemen bei der Erbenfeststellung. Gerne klären wir Fragen telefonisch vorab in einem für Sie kostenlosen Gespräch. Rufen Sie uns hierzu einfach an, unsere Fachanwaltschaften sind gerne für Sie da!