Frühzeitig den Nachlass regeln: Das Testamentrecht
Als Fachanwälte für Testamentrecht stehen wir Ihnen bei allen auftretenden Fragen rund um das Testament zur Seite. Ob Testamentanfechtung oder Testamentgestaltung: Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Expertise!
Das Testament, also die Verfügung eines Erblassers über den Nachlass, ist in den §§ 2064–2273 BGB gesetzlich geregelt. In Deutschland sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, fähig, ein Testament zu errichten. Das Testamentrecht definiert dabei genau, wie ein gültiges Testament verfasst werden muss. Dabei kommt der Testamentgestaltung größte Wichtigkeit zu! Ein Testament muss vom Erblasser persönlich – entweder eigenhändig handschriftlich oder mündlich / schriftlich vor einem Notar errichtet werden.
Trotz aller Gründlichkeit bei der Errichtung eines Testamentes kommt es immer wieder zu Streitigkeiten unter den Erben. Eine Testamentanfechtung ist vor Gericht häufig anzutreffen. Sollten Sie der Meinung sein, durch ein Testament benachteiligt worden zu sein, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne umfassend, gründlich und mit Augenmaß in Sachen Testamentrecht. Sollten Ihre Zweifel an der Richtigkeit des Testaments berechtigt und belegbar sein, unterstützen wir Sie gerne mittels einer Testamentanfechtung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auch sind wir für Sie da, wenn Sie Beistand bei der Testamentgestaltung benötigen. Wir wissen genau, auf welche Feinheiten es ankommt, damit Ihr Nachlass einmal in „gute Hände“ gelangt – nämlich genau dorthin, wo Sie es sich wünschen!
Rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei einfach an. Wir beraten Sie gerne im Rahmen unserer telefonischen Erstberatung durch unsere Fachanwaltschaften auch auf anderen Rechtsgebieten völlig kostenfrei!